AGB
Allgemeines
Die Angebote und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind damit wesentlicher Bestandteil der Angebote und Lieferverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Soweit Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen des Käufers existieren, wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten nur, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wird.
Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Widersprechen sich unsere Auftragsbestätigung und eine evtl. Auftragsbestätigung des Bestellers, so kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir das neue Angebot des Bestellers schriftlich bestätigt haben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt worden ist. Kleinere Abweichungen gelten als noch vertragsgemäß. Eine zugesicherte Eigenschaft enthalten Sie nur dann, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Verbesserung und Veränderungen behalten wir uns vor.
Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, er ist jedoch nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Bedingung ist, daß dadurch die Verwendbarkeit für den Käufer nicht beeinträchtigt wird.
Preise
Der Verkäufer hält sich an seine Angebotspreise 30 Tage lang gebunden, ab Datum des Angebotes. Die Preise verstehen sich netto zzügl. Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich Verpackung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis, zuzügl. Transportversicherung zu Lasten des Empfängers berechnet.
Montage
Für jede Art von Aufstellung gelten folgende Bestimmungen :
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung mit Scheck ist die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers maßgebend. Gerät der Verkäufer in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontensatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Zinsen, Kosten und die jeweils älteste Schuld zu verrechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis hergeleitet wird.
Sicherheit (Eigentumsvorbehalt)
Tritt der Besteller vom Vertrag zurück ohne hierzu berechtigt zu sein, so sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn und ein höherer oder vom Besteller ein niedriger Schaden nachgewiesen wird. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen ausgeglichen sind. Werden Liefergegenstände weiterverkauft, verpflichtet sich der Käufer, den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, bei evtl. Maßnahmen oder sonstigen Vorgängen, die sich auf den Liefergegenstand in irgendeiner Form auswirken können, sofort auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer hiervon zu informieren.
Lieferzeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- u. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Materialbeschaffungsschwierigkeiten bezüglich sämtlicher Betriebsstoffe oder Zubehörteile, Behinderung durch behördliche Anordnung und ähnliche Maßnahmen. Die Behinderungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wahlweise, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Kenntnis des Vorliegens der oben geschilderten Hinderungsgründe den Besteller hiervon zu informieren. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder in Verzug ist, hat der Käufer, soweit ein Schaden für ihn entstanden sein sollte, Anspruch in Höhe von 0,5% vom Wert des noch nicht erfüllten Vertrages. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
Versand
Die Art des Versandes wählt der Verkäufer, wenn nicht der Besteller gleichzeitig mit der Auftragserteilung schriftlich andere, für ihn kostenpflichtige Anweisungen erteilt. Einwendungen gegen die Höhe der Versandkosten sind ausgeschlossen. Wenn der Käufer den Abschluss bestimmter Versicherungen (Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasserschaden, sonstige Risiken) wünscht, gehen diese Kosten zu seinen Lasten. Abladung der Ware ist durch den Käufer auf seine Kosten zu organisieren.
Gefahrenübergang
Gefahr geht auf Kosten des Käufers über, sobald die Ware an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist, oder zum Zweck der Versendung den Betrieb des Verkäufers verlassen hat. Wenn der Versand ohne Mitverschulden des Verkäufers verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer werden wie folgt geregelt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich auszuwechseln oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
b) Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder eines Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige Beanspruchung - ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse), sofern sie nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.
c) Liegt ein Mangel vor, den der Verkäufer zu vertreten hat, hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht, den mangelhaften Teil in seinem Betrieb auszubessern oder eine Neulieferung vorzunehmen. Der schadhafte Teil der Lieferung ist vom Käufer mit vorausbezahlter Fracht an den Verkäufer zurückzuschicken. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. zur Lieferung von Ersatzteilen ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zusetzen. Geschieht dies nicht, ist der Verkäufer von Mängelbeseitigung befreit.
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß uns aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Gewerbliche Schutzrechte
Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzung von Urheberrechten, Patenten und Gebrauchsmustern freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungspflicht des Verkäufers ist betragsmäßig durch die Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
Geheimhaltung der Unterlagen des Bestellers
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer in Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
Vertraulichkeit der von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
Die von uns übergebenen Konstruktionen, Angebote und Angebotspreise sind, soweit nicht anders vereinbart ist - vertraulich zu behandeln.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen, die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Verhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Dresden. Bei Ratenzahlungsgeschäften ist das Gericht zuständig bei dem der Käufer zur Zeit seiner Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Das Amtsgericht Dresden ist auch zuständig, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz aus dem Gebiet der Bundesrepublik verlegt hat oder sein Wohnsitz unbekannt ist.
Schlußbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.
Die Angebote und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind damit wesentlicher Bestandteil der Angebote und Lieferverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Soweit Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen des Käufers existieren, wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten nur, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wird.
Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Widersprechen sich unsere Auftragsbestätigung und eine evtl. Auftragsbestätigung des Bestellers, so kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir das neue Angebot des Bestellers schriftlich bestätigt haben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt worden ist. Kleinere Abweichungen gelten als noch vertragsgemäß. Eine zugesicherte Eigenschaft enthalten Sie nur dann, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Verbesserung und Veränderungen behalten wir uns vor.
Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, er ist jedoch nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Bedingung ist, daß dadurch die Verwendbarkeit für den Käufer nicht beeinträchtigt wird.
Preise
Der Verkäufer hält sich an seine Angebotspreise 30 Tage lang gebunden, ab Datum des Angebotes. Die Preise verstehen sich netto zzügl. Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich Verpackung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis, zuzügl. Transportversicherung zu Lasten des Empfängers berechnet.
Montage
Für jede Art von Aufstellung gelten folgende Bestimmungen :
-
Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu
stellen:
a) Hilfsmannschaften wie Handlanger und, wenn nötig, auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser und sonstige Facharbeiter in der vom Lieferer erforderlich erachteten Zahl.
b) alle Erd-, Bettungs-, Bau-, und Gerüstarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe, soweit die Erstellung nicht Auftragsbestandteil ist,
c) die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Hebezeuge usw. müssen vom Käufer gestellt werden.
d) Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Baustelle
e) für die Aufbewahrung und Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge, genügend große geeignete, trockene und verschließbare Räume sowie für die Leute des Lieferers angemessene Arbeits- u. Aufenthaltsräume. - Vor Beginn der Aufstellung müssen sich die für die Aufnahme der Aufstellungsarbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung sofort nach Ankunft der Aufsteller begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Insbesondere müssen die Anfahrwege geebnet und geräumt, bei Innenaufstellung Wand- u. Deckenputz sowie Fußboden vollständig fertiggestellt, namentlich auch Türen und Fenster eingesetzt sein. Darüber hinausgehende Anforderungen sind durch Leistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller geregelt.
- Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Antragsteller zu tragen.
- Der Besteller ist ferner verpflichtet, den Aufsteller eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung der Aufstellung unverzüglich auszuhändigen.
- Der Lieferer haftet nur für ordnungsgemäße Handlung und Aufstellung der Liefergegenstände, er haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung und Aufstellung zusammenhängen oder soweit dieselben vom Besteller veranlaßt werden
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung mit Scheck ist die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers maßgebend. Gerät der Verkäufer in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontensatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Zinsen, Kosten und die jeweils älteste Schuld zu verrechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis hergeleitet wird.
Sicherheit (Eigentumsvorbehalt)
Tritt der Besteller vom Vertrag zurück ohne hierzu berechtigt zu sein, so sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn und ein höherer oder vom Besteller ein niedriger Schaden nachgewiesen wird. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen ausgeglichen sind. Werden Liefergegenstände weiterverkauft, verpflichtet sich der Käufer, den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, bei evtl. Maßnahmen oder sonstigen Vorgängen, die sich auf den Liefergegenstand in irgendeiner Form auswirken können, sofort auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer hiervon zu informieren.
Lieferzeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- u. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Materialbeschaffungsschwierigkeiten bezüglich sämtlicher Betriebsstoffe oder Zubehörteile, Behinderung durch behördliche Anordnung und ähnliche Maßnahmen. Die Behinderungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wahlweise, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Kenntnis des Vorliegens der oben geschilderten Hinderungsgründe den Besteller hiervon zu informieren. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder in Verzug ist, hat der Käufer, soweit ein Schaden für ihn entstanden sein sollte, Anspruch in Höhe von 0,5% vom Wert des noch nicht erfüllten Vertrages. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
Versand
Die Art des Versandes wählt der Verkäufer, wenn nicht der Besteller gleichzeitig mit der Auftragserteilung schriftlich andere, für ihn kostenpflichtige Anweisungen erteilt. Einwendungen gegen die Höhe der Versandkosten sind ausgeschlossen. Wenn der Käufer den Abschluss bestimmter Versicherungen (Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasserschaden, sonstige Risiken) wünscht, gehen diese Kosten zu seinen Lasten. Abladung der Ware ist durch den Käufer auf seine Kosten zu organisieren.
Gefahrenübergang
Gefahr geht auf Kosten des Käufers über, sobald die Ware an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist, oder zum Zweck der Versendung den Betrieb des Verkäufers verlassen hat. Wenn der Versand ohne Mitverschulden des Verkäufers verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer werden wie folgt geregelt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich auszuwechseln oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
b) Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder eines Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige Beanspruchung - ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse), sofern sie nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.
c) Liegt ein Mangel vor, den der Verkäufer zu vertreten hat, hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht, den mangelhaften Teil in seinem Betrieb auszubessern oder eine Neulieferung vorzunehmen. Der schadhafte Teil der Lieferung ist vom Käufer mit vorausbezahlter Fracht an den Verkäufer zurückzuschicken. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. zur Lieferung von Ersatzteilen ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zusetzen. Geschieht dies nicht, ist der Verkäufer von Mängelbeseitigung befreit.
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß uns aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Gewerbliche Schutzrechte
Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzung von Urheberrechten, Patenten und Gebrauchsmustern freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungspflicht des Verkäufers ist betragsmäßig durch die Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
Geheimhaltung der Unterlagen des Bestellers
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer in Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
Vertraulichkeit der von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
Die von uns übergebenen Konstruktionen, Angebote und Angebotspreise sind, soweit nicht anders vereinbart ist - vertraulich zu behandeln.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen, die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Verhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Dresden. Bei Ratenzahlungsgeschäften ist das Gericht zuständig bei dem der Käufer zur Zeit seiner Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Das Amtsgericht Dresden ist auch zuständig, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz aus dem Gebiet der Bundesrepublik verlegt hat oder sein Wohnsitz unbekannt ist.
Schlußbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.